Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Anmietung von Lagerräumen zwischen Main Lagerraum Self Storage (nachfolgend "Vermieter") und dem Mieter.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Der Mietvertrag kommt durch die Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Parteien zustande. Mit Vertragsschluss erkennt der Mieter diese AGB als verbindlich an.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Mietgegenstand

Gegenstand des Mietvertrages ist ausschließlich der im Mietvertrag bezeichnete Lagerraum. Der Mieter hat kein Recht auf einen bestimmten Lagerraum oder eine bestimmte Lage innerhalb des Objektes.

Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter einen gleichwertigen Ersatzraum zuzuweisen, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.

§ 4 Miete und Nebenkosten

Die Höhe der monatlichen Miete ergibt sich aus dem Mietvertrag. Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag des Monats, auf das angegebene Konto des Vermieters zu zahlen.

Der Vermieter ist berechtigt, die Miete mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende anzupassen. Die Mietanpassung wird dem Mieter schriftlich mitgeteilt.

Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, den Zugang zum Lagerraum zu sperren und Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail ist zulässig.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug von mehr als einem Monat
  • Vertragswidriger Nutzung des Lagerraums
  • Lagerung nicht zugelassener oder gefährlicher Güter
  • Verstoß gegen die Hausordnung

§ 6 Nutzung des Lagerraums

Der Lagerraum darf ausschließlich zur Lagerung von Gegenständen verwendet werden. Eine gewerbliche Nutzung, insbesondere als Produktions-, Verkaufs- oder Büroraum, ist nicht gestattet.

Nicht gestattet ist die Lagerung von:

  • Lebenden Tieren oder Pflanzen
  • Verderblichen Waren und Lebensmitteln
  • Gefährlichen, explosiven, brennbaren oder giftigen Stoffen
  • Waffen, Munition oder illegalen Gegenständen
  • Geruchsintensiven Stoffen
  • Gestohlenen oder illegal erworbenen Gegenständen

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die Lagerung unzulässiger Gegenstände entstehen.

§ 7 Zugang und Sicherheit

Der Mieter erhält einen persönlichen Zugangscode für das Objekt. Dieser Code ist streng vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Der Vermieter ist berechtigt, die Zugangscodes aus Sicherheitsgründen zu ändern. Der Mieter wird hierüber rechtzeitig informiert.

Das gesamte Objekt ist videoüberwacht. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt sich der Mieter mit der Videoüberwachung einverstanden.

§ 8 Versicherung und Haftung

Der Mieter ist verpflichtet, seine eingelagerten Gegenstände ausreichend gegen Schäden zu versichern. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eingelagerte Gegenstände.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden an eingelagerten Gegenständen, es sei denn, der Schaden wurde vom Vermieter oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder von ihm beauftragte Personen am Mietobjekt oder an Einrichtungen des Vermieters verursacht werden.

§ 9 Instandhaltung und Reparaturen

Der Vermieter ist verpflichtet, den Lagerraum in einem ordnungsgemäßen, nutzbaren Zustand zu erhalten.

Der Mieter ist verpflichtet, Mängel und Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden.

Der Vermieter ist berechtigt, zur Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten den Lagerraum zu betreten. Der Mieter wird hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informiert.

§ 10 Rückgabe des Lagerraums

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Lagerraum vollständig geräumt, besenrein und in dem Zustand zurückzugeben, in dem er übernommen wurde.

Verbleiben nach Beendigung des Mietverhältnisses Gegenstände im Lagerraum, ist der Vermieter berechtigt, diese auf Kosten des Mieters zu entsorgen.

Die Rückgabe gilt als erfolgt, wenn der Lagerraum vollständig geräumt und der Zugangscode zurückgegeben bzw. deaktiviert wurde.

§ 11 Pfandrecht

Dem Vermieter steht an allen eingelagerten Gegenständen ein Vermieterpfandrecht gemäß § 562 BGB zu, soweit sie dem Mieter gehören.

§ 12 Hausordnung

Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung des Vermieters einzuhalten. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.

§ 13 Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 14 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: December 2025
Main Lagerraum Self Storage
Musterstraße 123, 60311 Frankfurt am Main